Spielregeln

1. Die Auswechselräume befinden sich links und rechts der Verlängerung der Mittellinie, außerhalb der Seitenlinie, bis 1,5 m neben und, wenn es die Platzverhältnisse ermöglichen, auch hinter den Auswechselbänken (Spielregeln: Figur 1).

Bis an die äußere Seite der Auswechselbänke (mindestens je 8 m von der Mittellinie) dürfen keinerlei Gegenstände an der Seitenlinie stehen.

2. In den Auswechselräumen dürfen sich nur die Spieler und die Offiziellen einer Mannschaft aufhalten, die im Spiel-protokoll eingetragen sind (Regel 4:1).

Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, hat dieser hinter der Auswechselbank Platz zu nehmen.

Spieler und Offizielle, die den Auswechselraum verlassen wollen, müssen vom Mannschaftsverantwortlichen beim Se-kretär/ Zeitnehmer ab- und beim Zurückkommen wieder an-gemeldet werden.

3. Die Offiziellen einer Mannschaft müssen im Auswechsel-raum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen.

4. Der Sekretär/Zeitnehmer unterstützt die Schiedsrichter bei der Kontrolle der ordnungsgemäßen Besetzung der Aus-wechselräume vor und während des Spiels.

Wenn vor dem Spiel die Festlegungen der Spielregeln in Be-zug auf den Auswechselraum nicht erfüllt sind, darf das Spiel nicht angepfiffen werden, bis die Fehler behoben sind.

Entstehen solche während des Spiels, ist die Spielzeit bei der nächsten Spielunterbrechung anzuhalten, bis diese be-seitigt sind.

5. Die Offiziellen haben das Recht und die Pflicht, auch wäh-rend des Spiels in sportlich fairem Geist, unter Beachtung der Spielregeln, ihre Mannschaft zu führen und zu betreuen. Grundsätzlich sollten sie auf der Auswechselbank sitzen.

Den Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich im Auswechsel-raum zu bewegen, um

­ Spieler auszuwechseln;

­ taktische Anweisungen an Spieler auf der Spielfläche und der Bank zu geben;

­ die medizinische Betreuung sicherzustellen;

­ Team time-out zu beantragen;

­ als Mannschaftsverantwortlicher (Regel 4:1 ­ bei außer-gewöhnlichen Situationen) Zeitnehmer/Sekretär anzu-sprechen.

Grundsätzlich sollten Spieler, die sich im Auswechselraum befinden, auf der Auswechselbank sitzen.

Den Spielern ist es erlaubt, sich

­ zum Aufwärmen, ohne Ballbenutzung, hinter der Aus-wechselbank zu bewegen, wenn es die Platzverhältnis-se erlauben und es nicht störend wirkt.

Es ist nicht erlaubt:

­ in provozierender, protestierender oder in irgend einer anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik, Gestik) auf Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Offizi-elle oder Zuschauer behindernd oder beleidigend einzu-wirken;

­ den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeein-flussung zu verlassen;

­ an der Seitenlinie zum Zwecke des Aufwärmens zu ste-hen oder zu laufen.

6. Bei Mißachtung der Vorschriften des Auswechselraum-Reglements sind die Schiedsrichter verpflichtet, nach den Regeln 17:1d oder 17:5d zu verfahren (Verwarnung bzw. Dis-qualifikation).

7. Haben die Schiedsrichter die Mißachtung der Vorschriften des Auswechselraum-Reglements nicht bemerkt, müssen sie vom Zeitnehmer/Sekretär bei der nächsten Spielunter-brechung darauf aufmerksam gemacht werden.

Wenn Technische Delegierte der IHF oder des Kontinents eingesetzt sind, haben diese ­ außer bei Tatsachen-feststellungen der Schiedsrichter ­ das Recht, bei der näch-sten Spielunterbrechung die Schiedsrichter auf einen mögli-chen Regelverstoß oder eine Mißachtung der Vorschriften dieses Reglements hinzuweisen.

Das Spiel ist in diesem Fall mit dem der Spielsituation ent-sprechenden Wurf wieder aufzunehmen.

Ist jedoch eine sofortige Unterbrechung des Spiels durch den Technischen Delegierten der IHF oder des Kontinents wegen eines Vergehens erforderlich, wird das Spiel mit Ball-besitz für die gegnerische Mannschaft (Freiwurf bzw. bei kla-rer Torgelegenheit mit 7-m-Wurf) fortgesetzt.

Der Spieler oder Offizielle, der hier ein Vergehen begangen hat, ist von den Schiedsrichtern nach Rücksprache mit dem Delegierten zu bestrafen; der Sachverhalt ist im Protokoll festzuhalten.

8. Wenn die Schiedsrichter die Mißachtung der Vorschriften der Reglemente nicht geahndet haben, obwohl sie darauf aufmerksam gemacht wurden, muß der IHF- oder Kontinent-Delegierte einen Bericht an die entsprechende Instanz (Disziplinarkommission etc.) einreichen. Diese Instanz wird über die Vorkommnisse bzw. über die Haltung der Schieds-richter entscheiden.

 

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