Spielregeln

Regel 3 Der Ball

3:1 Der Ball besteht aus einer Leder- oder Kunststoffhülle. Er muß rund sein. Das Außenmaterial darf nicht glänzend oder glatt sein (18:3).

3:2 Für Männer und männliche Jugend (über 16 Jahre) muß der Ball bei Beginn des Spiels einen Umfang von 58 - 60 cm und ein Gewicht von 425 - 475 g aufweisen (Größe 3).

Für Frauen, männliche Jugend (12 - 16 Jahre) und weibliche Jugend (über 14 Jahre) muß der Ball einen Umfang von 54 -56 cm und ein Gewicht von 325 - 400 g aufweisen (Größe 2).

Für männliche Jugend (8 - 12 Jahre) und weibliche Jugend (8 - 14 Jahre) muß der Ball einen Umfang von 50 - 52 cm und ein Gewicht von mindestens 315 g aufweisen (Größe 1).

Für Minis (grundsätzlich unter 8 Jahre) muß der Ball einen Umfang von 48 cm und ein Gewicht von mindestens 290 g aufweisen (Größe 0).

3:3 Bei jedem Spiel müssen zwei der Regel entsprechende Bälle vorhanden sein.

3:4 Der Ball darf während des Spiels nur aus zwingenden Grün-den gewechselt werden.

3:5 Bei offiziellen internationalen Veranstaltungen und Länder-spielen ist die Verwendung eines offiziellen IHF-Balls mit Gütezeichen obligatorisch (IHF-Satzung/Ball-Reglement).


Regel 4 Die Mannschaft

4:1 Eine Mannschaft besteht aus 12 Spielern, die in das Spiel-protokoll einzutragen sind.

Die Mannschaft muß in jedem Fall mit einem Torwart spielen.

Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler (6 Feldspieler und 1 Torwart) befinden. Die übrigen Spieler sind Auswechselspieler. (Ausnahmen bei Minis sind möglich.)

Im Auswechselraum dürfen nur die Auswechsel- und hin-ausgestellten Spieler sowie 4 Offizielle anwesend sein (Fig. 3).

Die Offiziellen sind in das Spielprotokoll einzutragen und dürfen während eines Spiels nicht ausgewechselt werden.

Einer von ihnen ist als Mannschaftsverantwortlicher zu be-zeichnen.

Nur er (siehe jedoch team time-out - Erläuterung 2) ist berechtigt, den Sekretär/Zeitnehmer und eventuell die Schiedsrichter anzusprechen.

4:2 Zu einem Spiel müssen wenigstens 5 Spieler auf der Spiel-fläche antreten.

Die Mannschaft darf sich bis zum Ende der Spielzeit, ein-schließlich der Verlängerung, auf 12 Spieler ergänzen.

Sinkt die Anzahl der Spieler auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden.

4:3 Ein Spieler ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.

Der teilnahmeberechtigte Spieler kann jederzeit über die eigene Auswechsellinie eintreten.

Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Offizielle müssen vom Sekretär/Zeitnehmer die Teilnahmeberechtigung erhalten.

Wenn ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler die Spielfläche betritt, ist Freiwurf gegen seine Mannschaft zu geben und der Spieler ist zu disqualifizieren (17:5a).

4:4 Auswechselspieler dürfen während des Spiels jederzeit und wiederholt, ohne Meldung beim Sekretär/Zeitnehmer, einge-setzt werden, sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielflä-che verlassen haben (4:5).

Dies gilt auch für den Torwartwechsel.

Das Verlassen und Betreten der Spielfläche darf nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen (4:5, 13:1a).

Bei einer Spielzeitunterbrechung - time out - darf nur mit Er-laubnis eines Schiedsrichters die Spielfläche vom Aus-wechselraum zusätzlich betreten werden (Zeichen 18).

Kommentar:

Jedes falsche Verlassen oder Betreten der Spielfläche ist als Wechselfehler zu ahnden, ausgenommen der Spieler verläßt die Spielfläche unabsichtlich.

4:5 Fehlerhaftes Wechseln ist mit Freiwurf (13:1a) an der Stelle zu ahnden, an welcher der fehlbare Spieler die Seitenlinie überschritten hat. Befindet sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung jedoch an einer für die gegnerische Mannschaft günstigeren Stelle, ist der Freiwurf dort auszu-führen.

Außerdem ist der fehlbare Spieler hinauszustellen (17:3a). Erfolgt das fehlerhafte Wechseln während einer Spielunterbrechung, ist der fehlbare Spieler ebenfalls hin-auszustellen und das Spiel mit dem der Spielsituation ent-sprechenden Wurf wieder aufzunehmen.

Wird bei oder nach fehlerhaftem Wechseln grobes unsport-liches Verhalten oder eine Tätlichkeit festgestellt, ist der fehl-bare Spieler zu disqualifizieren bzw. auszuschließen (17:5d,17:7).

4:6 Betritt ein zusätzlicher Spieler unberechtigt die Spielfläche oder greift ein Auswechselspieler unberechtigt in das Spiel-geschehen ein, erhält dieser eine 2-Minuten-Strafe und ein anderer Spieler muß für ihn für 2 Minuten die Spielfläche ver-lassen.

Betritt ein hinausgestellter Spieler während seiner Hinaus-stellungszeit die Spielfläche, erhält er eine erneute 2-Minu-ten- Strafe und für seine Reststrafzeit muß ein anderer Spie-ler die Spielfläche verlassen.

Der Mannschaftsverantwortliche hat diesen anderen Spieler zu benennen. Im Weigerungsfalle bestimmen die Schieds-richter, wer das Spielfeld zu verlassen hat.

Kommentar:

Wenn ein "anderer Spieler" für einen Schuldigen die Spielflä-che verlassen muß, um eine Hinausstellungszeit oder eine Reststrafe abzugelten, bleibt dieser "andere Spieler" ein-setzbar und darf während dieser Zeit wieder eingewechselt werden.

Die Hinausstellung wird im Spielprotokoll nur dem fehlbaren Spieler zugeschrieben.

4:7 Die Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spiel-kleidung tragen, die sich farblich in Verbindung mit dem Design deutlich von der der Gegenspieler unterscheiden muß. Die als Torwart eingesetzten Spieler müssen sich in der Kleidung ebenfalls farblich von der eigenen, der gegneri-schen Mannschaft und dem gegnerischen Torwart unter-scheiden (18:3).

Die Spieler müssen auf dem Rücken mindestens 20 cm und auf der Brust mindestens 10 cm hohe Ziffern tragen. Diese sollten von 1 bis 20 sein.

Die Farbe der Ziffern muß sich deutlich von der Farbe der Spielkleidung abheben.

Die Spieler müssen Sportschuhe tragen.

Das Tragen von Kopf-/Gesichtsschutz, Armbändern, Arm-banduhren, Ringen, Halsketten, Ohrschmuck, Brillen ohne Haltebänder oder mit festen Gestellen sowie aller anderen Dinge, welche die Spieler gefährden könnten, ist nicht er-laubt (18:3).

Spieler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht mitspielen, bevor diese Regelwidrigkeiten behoben sind.

Die Mannschaftsführer müssen eine etwa 4 cm breite Arm-binde von kontrastierender Farbe rund um den Oberarm tra-gen.

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