Spielregeln

Regel 18 Die Schiedsrichter

18:1 Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, denen ein Sekretär und ein Zeitnehmer zur Seite stehen.

18:2 Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet mit deren Verlassen.

18:3 Die Schiedsrichter prüfen vor dem Spiel den Zustand der Spielfläche, der Tore und der Spielbälle (3:1); sie bestimmen den Ball, mit dem gespielt werden muß. Bei gegensätzlicher Auffassung entscheidet der erstgenannte Schiedsrichter.

Außerdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger Spielkleidung fest, prüfen das Spielprotokoll, die Ausrüstung der Spieler, die Besetzung der Auswechselräume sowie die Anwesen-heit und Identität der beiden eingetragenen Mannschafts-verantwortlichen.

Regelwidrigkeiten sind zu beseitigen (4:7).

18:4 Das Losen wird vom erstgenannten Schiedsrichter vor Be-ginn des Spiels in Gegenwart des anderen Schiedsrichters und beider Mannschaftsführer vorgenommen (10:1).

18:5 Der zweitgenannte Schiedsrichter plaziert sich bei Spielbe-ginn als Feldschiedsrichter in der Hälfte des Spielfelds, in der sich die anwerfende Mannschaft befindet.

Er eröffnet das Spiel mit dem Anpfiff zum Anwurf (10:3).

Wenn nach Beginn des Spiels die nicht anwerfende Mann-schaft in Ballbesitz gelangt, wird er Torschiedsrichter an der Torauslinie in seiner Spielhälfte.

Der andere Schiedsrichter beginnt als Torschiedsrichter an der anderen Torauslinie. Er wird Feldschiedsrichter, wenn die Mannschaft seiner Spielfeldhälfte angreifende Mannschaft wird.

Während des Spiels müssen die Schiedsrichter mehrmals die Seiten wechseln.

18:6 Grundsätzlich muß das Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.

Sie wachen über die Einhaltung der Spielregeln und müssen Regelverstöße ahnden (siehe jedoch 13:6,14:10).

Fällt ein Schiedsrichter während des Spiels aus, leitet der andere das Spiel alleine.

18:7 Es ist grundsätzlich Aufgabe des Feldschiedsrichters zu pfeifen bei:

a) Ausführung aller Würfe gemäß den Regeln 16:3 a-h sowie nach Spielzeitunterbrechung (2:4);

b) Ablauf der Spielzeit, wenn das automatische Schluß-signal nicht ertönt oder der Zeitnehmer das Schlußsignal nicht gegeben hat.

Der Torschiedsrichter pfeift bei:

c) Torgewinn (9:1).

18:8 Wenn beide Schiedsrichter bei einem Regelverstoß gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffas-sung über die Bestrafung sind, gilt immer die schwerst-wiegende Strafe.

18:9 Wenn beide Schiedsrichter bei einem Regelverstoß pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, die Schiedsrich-ter aber gegensätzlicher Auffassung über die Richtung der Spielfortsetzung sind, gilt immer die Entscheidung des Feld-schiedsrichters.

Nach deutlicher Zeichengebung durch den Feldschieds-richter wird das Spiel mit Anpfiff fortgesetzt (16:3h).

18:10 Beide Schiedsrichter sind für das Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich.

Außerdem notieren sie Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Ausschlüsse.

18:11 Beide Schiedsrichter sind für die Beaufsichtigung (Kontrolle) der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, entscheidet der erstgenannte Schiedsrichter.

18:12 Nach dem Spiel sind die Schiedsrichter dafür verantwortlich, daß das Spielprotokoll ordnungsgemäß ausgefüllt ist.

Disqualifikationen außerhalb der Spielfläche oder nach Ver-gehen gegen die Schiedsrichter sowie Ausschlüsse sind im Spielprotokoll zu begründen (17:5c, d, f; 17:7).

18:13 Die Tatsachenfeststellungen der Schiedsrichter aufgrund ihrer Beobachtungen sind unanfechtbar.

Gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Spielre-geln stehen, kann Einspruch erhoben werden.

Während des Spiels sind die Mannschaftsverantwortlichen berechtigt, die Schiedsrichter anzusprechen.

18:14 Beide Schiedsrichter haben das Recht, das Spiel zu unter-brechen oder abzubrechen.

Vor Abbruch müssen aber alle Möglichkeiten zur Fortset-zung des Spiels ausgeschöpft werden.

18:15 Die schwarze Spielkleidung ist den Schiedsrichtern vorbe-halten.


Regel 19 Der Sekretär und der Zeitnehmer

19:1 Der Sekretär kontrolliert die Spielerliste (nur die einge-tragenen Spieler sind teilnahmeberechtigt) und mit dem Zeitnehmer das Eintreten mannschaftsergänzender oder hinausgestellter Spieler.

Er führt das Spielprotokoll mit den dazu erforderlichen Anga-ben (Tore, Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikatio-nen und Ausschlüsse).

19:2 Der Zeitnehmer kontrolliert:

a) die Spielzeit (2:1-2, 2:4, 2:7); das Anhalten und Weiter-laufen der Uhren veranlassen die Schiedsrichter (2:4);

b) die ordnungsgemäße Besetzung der Auswechselbank (4:1); c) mit dem Sekretär das Eintreten mannschaftsergän-zender Spieler (4:3);

d) das Aus- und Eintreten der Auswechselspieler (4:4-5);

e) das Eintreten nichtberechtigter Spieler (4:6);

f) die Zeit der hinausgestellten Spieler (17:4).

Wenn keine öffentliche Zeitmeßanlage mit automatischem Schlußsignal vorhanden ist, gibt der Zeitnehmer bei Halbzeit und Spielende ein deutliches Signal.

19:3 Bei Spielzeitunterbrechung ist vom Zeitnehmer den Mannschaftsverantwortlichen die gespielte oder noch zu spielende Zeit bekanntzugeben (ausgenommen bei öffentli-cher Zeitmeßanlage).

19:4 Sofern die Zeitmeßanlage nicht auch für die Anzeige von Hinausstellungszeiten (bei IHF-Spielen mindestens drei pro Mannschaft) eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des hinaus-gestellten Spielers in eine Karte ein, die am Zeitnehmertisch aufgestellt wird. Sollten diese Einrichtungen nicht vorhanden sein, wird die Karte dem Mannschaftsverantwortlichen aus-gehändigt.