8. Progressive Bestrafung (8:4, 17:1b, 17:5e) Progressive Bestrafung bedeutet, daß Vergehen gegenüber dem Gegenspieler, die über einen im Kampf um den Ball üblicherweise vorkommenden Regelverstoß hinausgehen, nicht nur mit Freiwurf oder 7-m-Wurf geahndet werden sollen (8:3, 8:4). Bei "Aktionen", die überwiegend oder ausschließlich dem Gegen-spieler und nicht dem Ball gelten, ist zu beachten, daß diese "Aktio-nen" zu den unter Regel 8:2 aufgeführten Regelwidrigkeiten gehö-ren. Es handelt sich in der Hauptsache um gegen den Körper des Gegenspielers gerichtete Regelwidrigkeiten wie Umklammern, Fest-halten, Stoßen, Anrennen/Anspringen, Beinstellen oder schlagartige Armbewegungen gegen den Gegenspieler. Sperren des Gegenspielers, das sich gegen dessen Körper richtet, ist im Rahmen der Regel 8:1c) selbstverständlich erlaubt. Jede Regelwidrigkeit, die die Voraussetzungen progressiver Bestra-fung erfüllt, ist, angefangen mit einer Verwarnung, mit Tendenz zu einer jeweils schärferen Ahndung, zu bestrafen. Verwarnungen oder Hinausstellungen aus anderen Gründen (zum Beispiel: zu nahe stehen, den Ball nicht freigeben) sind im Rahmen der progressiven Bestrafung mit zu berücksichtigen, ebenso die Strafen für unsportliches Verhalten. 9. Unsportliches Verhalten (8:4, 17:1d) Unsportliches Verhalten kann beispielweise sein:
10. Grobe Regelwidrigkeit (8:5, 17:5b) Eine grobe Regelwidrigkeit (8:5) kann außerdem sein:
11. Grob unsportliches Verhalten (8:6, 17:5d) Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:
12. Stelle für die Ausführung des Freiwurfs (13:2) Grundsätzlich ist der Freiwurf an der Stelle auszuführen, an der der Regelverstoß begangen wurde (siehe jedoch Erläuterung 16). Verstößt ein Spieler gegen die Regel 17:3d (Nichtniederlegen des Balles bei Entscheidung für die gegnerische Mannschaft), ist er mit Hinausstellung zu bestrafen und der Freiwurf an der Stelle auszufüh-ren, wo der Fehler begangen wurde. In anderen Fällen ist es gestattet, den Freiwurf an der Stelle auszu-führen, wo sich der Ball befindet, vorausgesetzt, diese Stelle ist nicht weiter als ca. 3 m vom Ort des Vergehens entfernt und befindet sich in der Nähe des eigenen Torraums. Die Toleranz wird kleiner, je näher der Freiwurf an der gegnerischen Freiwurflinie auszuführen ist. 13. Vorteil (13:6, 14:10) Da die erzielten Tore das Entscheidende in einem Spiel sind, darf nicht auf Freiwurf (13:6) oder 7-m-Wurf (14:10) entschieden werden, wenn dadurch die angreifende Mannschaft benachteiligt wird. Des-halb ist abzuwarten, ob sich eine unmittelbare Vorteilssituation (z.B. Überzahlverhältnis, Raumvorteil) entwickelt, aus der sich eine Tor-wurfsituation ergeben könnte. Diese ist abzuwarten, da der Vorteilsgedanke vorrangig ist. Wurde kein regelgerechtes Tor (z.B. Schrittfehler, Betreten des Torraumes) erzielt oder kam der Pfiff zu früh, sollte jetzt auf Freiwurf oder 7-m-Wurf entschieden werden. Eine eventuell notwendige Strafe ist erst nach Abschluß der Aktion auszusprechen, da die Bestrafung des Abwehrspielers für die an-greifende Mannschaft zwar auch wichtig, aber zweitrangig ist. 14. Folgen einer direkten Disqualifikation (17:5b, d) Eine Disqualifikation wegen "grober Regelwidrigkeit" oder "grob un-sportlichen Verhaltens" ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung des laufenden Spiels wirksam und als Tatsachenfeststellung des Schiedsrichters anzusehen; außer bei Vergehen gegen die Schieds-richter soll die Disqualifikation also keine weiteren Folgen nach sich ziehen. 15. Hinausstellung (Reduzierung der Mannschaft auf der Spielfläche) in Verbindung mit direkter Disqualifikation (17:5 a, b, c, d, f, letzter Absatz, 17:6, 17:8-9) Mit der Disqualifikation eines Offiziellen, eines Auswechselspielers oder eines hinausgestellten Spielers ist immer eine Reduzierung der Mannschaft für 2 Minuten verbunden, die ein "anderer Spieler" abzu-gelten hat (4:6). Wenn ein hinausgestellter Spieler ein weiteres Vergehen begeht, be-vor das Spiel wieder angepfiffen ist, sind diese als zusammenhän-gende Vergehen zu betrachten und nur mit der schwerstwiegenden Strafe zu belegen. Erfolgt das weitere Vergehen (außer einer Tätlichkeit, die immer mit Ausschluß zu ahnden ist laut Regel 17:7-9) nach dem Wiederanpfiff, wird der fehlbare Spieler disqualifiziert und erhält eine zusätzliche Hinausstellung, die ein "anderer Spieler" abzugelten hat (4:6). 16. Unterbrechung des Spiels (4:5, 18:14) Wird das Spiel aufgrund einer Schiedsrichterwahrnehmung oder der Wahrnehmung eines Technischen Delegierten der IHF oder des Kon-tinents unterbrochen und werden Spieler oder Offizielle ermahnt oder bestraft, muß das Spiel mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft von der Stelle des Vergehens oder, wenn sich der Ball an einer für die gegnerische Mannschaft günstigeren Stelle befindet, dort fortgesetzt werden. Ist dadurch eine klare Torgelegenheit vereitelt worden, ist auf 7-m-Wurf zu entscheiden. Hat jedoch der Zeitnehmer nur auf Grund eigener Wahrnehmung das Spiel unterbrochen, ist es mit dem der Spielsituation entsprechen-den Wurf wieder aufzunehmen. Er sollte grundsätzlich jedoch nur bei einer Spielunterbrechung auf ein Vergehen aufmerksam machen. |
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