Spielregeln

Regel 16 Die Ausführung der Würfe

16:1 Alle Spieler müssen die der betreffenden Regel entspre-chende Stellung eingenommen haben.

Eine falsche Ausgangsstellung bei den Würfen ist zu korri-gieren (siehe jedoch 13:4,16:7).

Vor der Ausführung aller Würfe muß sich der Ball in der Hand des Werfers befinden.

16:2 Bei der Ausführung des An-, Ein-, Frei- oder 7-m-Wurfs muß ein Teil des einen Fußes ununterbrochen am Boden bleiben (13:1o). Der andere Fuß darf wiederholt vom Boden abge-hoben und wieder hingesetzt werden.

16:3 Das Spiel muß von den Schiedsrichtern angepfiffen werden:

a) bei Wiederaufnahme des Spiel (2:4,10:3,13:7,14:3,15:3);

b) bei Verzögerung in der Ausführung des Ein-, Ab- und Freiwurfs (11:2,12:2,13:2);

c) nach einer Korrektur oder Ermahnung (13:4,16:7);

d) nach einer Verwarnung (17:1);

e) nach einer Hinausstellung (17:3);

f) nach einer Disqualifikation (17:5);

g) nach einem Ausschluß (17:7);

h) bei gegensätzlicher Auffassung der Schiedsrichter über die Richtung der Spielfortsetzung (18:9).

Nach dem Anpfiff eines Wurfs muß der Werfer den Ball inner-halb von 3 Sekunden spielen (13:1o).

16:4 Ein Wurf gilt als ausgeführt, wenn der Ball die Hand des Wer-fers verlassen hat (siehe jedoch 12:2,15:3).

Bei der Ausführung eines Wurfs darf der Ball vom Werfer ei-nem Mitspieler nicht übergeben beziehungsweise von die-sem berührt werden (13:1o).

16:5 Der Werfer darf den Ball erst wieder berühren, nachdem die-ser einen anderen Spieler, Torpfosten oder Latte berührt hat (13:1o).

16:6 Alle Würfe (außer 15:3) können unmittelbar zu einem Tor füh-ren (siehe jedoch 9:1, 12:2).

16:7 Bei der Ausführung des An-, Ein- oder Freiwurfs darf eine falsche Ausgangsstellung der Gegenspieler von den Schiedsrichtern nicht korrigiert werden, wenn der werfenden Mannschaft bei sofortiger Ausführung kein Nachteil ent-steht.

Entsteht ein Nachteil, ist die falsche Ausgangsstellung zu korrigieren (16:3c).

Pfeifen die Schiedsrichter trotz falscher Aufstellung des Gegenspielers an, so ist der in falscher Ausgangsstellung befindliche Spieler voll aktionsfähig.

Wenn der Gegenspieler durch Zunahestehen oder sonstige Regelwidrigkeiten die Ausführung eines Wurfs verzögert oder beeinflußt, ist er zu verwarnen und im Wiederholungs-falle hinauszustellen (17:1c, 17:3e, siehe jedoch 12:2).


Regel 17 Die Strafen

17:1 Eine Verwarnung kann gegeben werden bei:

a) Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler (5:6, 8:3).

Eine Verwarnung ist zu geben bei:

b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten im Verhal-ten zum Gegenspieler (8:4);

c) Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines gegneri-schen Wurfes (16:7);

d) unsportlichem Verhalten, auch eines Offiziellen (17:11, 17:12a und c).

17:2 Die Verwarnung ist dem Fehlbaren und dem Sekretär/Zeit-nehmer vom Schiedsrichter durch Hochhalten der Gelben Karte anzuzeigen.

Kommentar:

Die Gelbe Karte sollte ein Format von etwa 12 x 9 cm haben.

Die Schiedsrichter sollten gegen den einzelnen Spieler nur eine und gegen die Mannschaft insgesamt nur drei Verwar-nungen aussprechen.

Ein bereits hinausgestellter Spieler sollte nicht mehr ver-warnt werden.

Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte nur eine Ver-warnung ausgesprochen werden.

17:3 Eine Hinausstellung ist zu geben bei:

a) fehlerhaftem Wechseln oder regelwidrigem Eintreten (4:4-6);

b) wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrig-keiten im Verhalten zum Gegenspieler (8:4);

c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Spielers auf der Spielfläche (8:4,17:11) oder außerhalb während ei-nes team time-out;

d) Nichtniederlegen des Balles bei Entscheidungen gegen die ballführende Mannschaft (13:8);

e) wiederholten Regelwidrigkeiten bei der Ausführung eines gegnerischen Wurfes (16:7);

f) Disqualifikation eines Spielers oder Offiziellen (17:5).

In Ausnahmefällen braucht der Hinausstellung keine Verwar-nung vorauszugehen.

17:4 Die Hinausstellung ist dem fehlbaren Spieler und dem Sekretär/Zeitnehmer durch das Hinausstellungszeichen ­ Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei erhobenen Fingern ­ deutlich anzuzeigen.

Die Hinausstellung erfolgt immer für eine Spielzeit von 2 Mi-nuten, die dritte Hinausstellung des selben Spielers ist mit einer Disqualifikation verbunden (17:5e).

Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte Spieler nicht eingesetzt und die Mannschaft nicht ergänzt werden.

Die Hinausstellungszeit beginnt mit dem Wiederanpfiff des Spiels.

Ist die Hinausstellungszeit eines Spielers beim Ende der 1. Halbzeit nicht beendet, läuft sie vom Beginn der 2. Halb-zeit an weiter. Das gleiche gilt bei Spielverlängerungen.