Spielregeln

17:5 Eine Disqualifikation ist auszusprechen bei:

a) Betreten der Spielfläche durch einen nicht teilnahmebe-rechtigten Spieler (4:3,17:6);

b) grober Regelwidrigkeit im Verhalten zum Gegenspieler (8:5);

c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Offiziellen oder eines Spielers außerhalb der Spielfläche (17:6, 17:11, 17:12d - siehe jedoch 17:3c);

d) grob unsportlichem Verhalten (8:6), auch eines Offi-ziellen (17:6, 17:11, 17:12b und d);

e) einer dritten Hinausstellung (17:4);

f) Tätlichkeit eines Offiziellen (17:6, 17:7 Kommentar).

Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen während der Spielzeit ist immer mit einer Hinausstellung ver-bunden. 17:6 Die Disqualifikation ist dem Fehlbaren und Sekretär/Zeitneh-mer nach Spielzeitunterbrechung durch Hochhalten der Ro-ten Karte anzuzeigen.

Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder der Offizi-elle muß sowohl die Spielfläche als auch den Auswechsel-raum sofort verlassen. Das Verlassen des Auswechselraums beinhaltet, sich außerhalb des Einflußbereichs der Mann-schaft zu begeben.

Mit der Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen vermindert sich die Zahl der Spieler beziehungsweise der Offiziellen einer Mannschaft (ausgenommen: 17:12b). Es ist jedoch erlaubt, nach Ablauf einer Hinausstellung auf der Spielfläche die Zahl der Spieler zu ergänzen (siehe Kommen-tar 4:6).

Die Rote Karte sollte ein Format von etwa 12 x 9 cm haben. 17:7 Ein Ausschluß ist auszusprechen bei: Tätlichkeit während der Spielzeit, auch außerhalb der Spiel-fläche (2:1, 2:2, 2:7, 8:7,17:8-9).

Kommentar:

Tätlichkeit ist eine bewußte, besonders starke regelwidrige körperliche Einwirkung (8:7) auf den Körper eines Anderen (Spieler, Schiedsrichter, Sekretär/Zeitnehmer, Offizieller oder Zuschauer).

Anspucken ist einer Tätlichkeit gleichzusetzen.

17:8 Der Ausschluß ist dem fehlbaren Spieler und dem Sekretär/ Zeitnehmer nach Spielzeitunterbrechung direkt mitzuteilen.

Das Zeichen des Schiedsrichters gegenüber dem Spieler sind die in Kopfhöhe gekreuzten Unterarme.

Der Ausschluß gilt immer für den Rest der Spielzeit und die Mannschaft muß auf der Spielfläche mit einem Spieler weni-ger spielen.

Der ausgeschlossene Spieler darf nicht ersetzt werden und muß die Spielfläche sowie den Auswechselraum sofort ver-lassen. 17:9 Begeht ein Spieler, nachdem er hinausgestellt worden ist, ein Vergehen, ist bis zum Wiederanpfiff nur die schwerstwiegende Strafe auszusprechen.

17:10 Wird ein Torwart hinausgestellt, disqualifiziert oder ausge-schlossen, muß ein anderer Spieler als Torwart eingesetzt werden (4:1).

17:11 Bei unsportlichem Verhalten, sei es auf der Spielfläche oder außerhalb derselben, haben die Schiedsrichter den fehlba-ren Spieler zu verwarnen (17:1d).

Im Wiederholungsfall ist der auf der Spielfläche befindliche Spieler hinauszustellen (17:3c), während der außerhalb der Spielfläche befindliche Spieler (Auswechsel- oder hinaus-gestellter Spieler) zu disqualifizieren ist (17:5c, 17:6).

Bei unsportlichem Verhalten eines Offiziellen ist dieser zu verwarnen (17:1d) und im Wiederholungsfall zu disqualifizie-ren (17:5c, 17:6).

Wird ein Fehlverhalten (unsportliches Verhalten oder Tätlich-keit) während einer Spielunterbrechung begangen, ist das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf wie-der aufzunehmen.

Kommentar:

Als unsportliches Verhalten sind physische oder verbale Äußerungen zu werten, die im Widerspruch zum Sportgeist stehen.

Betreten der Spielfläche durch Offizielle ohne Genehmigung (4:4) ist als unsportliches oder grob unsportliches Verhalten zu ahnden.

Werden von einem Spieler oder Offiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehrere Vergehen (Regelverstöße, unsportliches Verhalten, Tätlichkeit) began-gen, die verschieden schwere Strafen verdienen, ist nur die schwerstwiegende Strafe zu verhängen.

17:12 Unsportliches Verhalten oder Tätlichkeit in der Wettkampf-stätte ist wie folgt zu ahnden:

Vor dem Spiel:

a) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (17:1d);

b) bei grob unsportlichem Verhalten oder Tätlichkeit mit Disqualifikation (17:5d, f), nach welcher die Mannschaft mit 12 Spielern beginnen darf;

Während der Pause:

c) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (17:1d);

d) bei wiederholtem oder grob unsportlichem Verhalten oder Tätlichkeit mit Disqualifikation (17:5c, d, f);

Nach dem Spiel:

e) schriftliche Meldung.

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