8. Progressive Bestrafung (8:4, 17:1b, 17:5e)

Progressive Bestrafung bedeutet, daß Vergehen gegenüber dem Gegenspieler, die über einen im Kampf um den Ball üblicherweise vorkommenden Regelverstoß hinausgehen, nicht nur mit Freiwurf oder 7-m-Wurf geahndet werden sollen (8:3, 8:4).

Bei "Aktionen", die überwiegend oder ausschließlich dem Gegen-spieler und nicht dem Ball gelten, ist zu beachten, daß diese "Aktio-nen" zu den unter Regel 8:2 aufgeführten Regelwidrigkeiten gehö-ren. Es handelt sich in der Hauptsache um gegen den Körper des Gegenspielers gerichtete Regelwidrigkeiten wie Umklammern, Fest-halten, Stoßen, Anrennen/Anspringen, Beinstellen oder schlagartige Armbewegungen gegen den Gegenspieler.

Sperren des Gegenspielers, das sich gegen dessen Körper richtet, ist im Rahmen der Regel 8:1c) selbstverständlich erlaubt.

Jede Regelwidrigkeit, die die Voraussetzungen progressiver Bestra-fung erfüllt, ist, angefangen mit einer Verwarnung, mit Tendenz zu einer jeweils schärferen Ahndung, zu bestrafen.

Verwarnungen oder Hinausstellungen aus anderen Gründen (zum Beispiel: zu nahe stehen, den Ball nicht freigeben) sind im Rahmen der progressiven Bestrafung mit zu berücksichtigen, ebenso die Strafen für unsportliches Verhalten.


9. Unsportliches Verhalten (8:4, 17:1d)

Unsportliches Verhalten kann beispielweise sein:

a) Zuruf beim 7-m-Wurf des Gegenspielers;

b) Wegstoßen des Balls mit dem Fuß bei Spielunterbrechung, da-mit der Gegenspieler den ihm zustehenden Wurf nicht sofort ausführen kann;

c) Beschimpfung des Gegenspielers oder eines Mitspielers;

d) Nichtherausgabe eines ins Seitenaus gelangten Balls durch ei-nen Auswechselspieler oder Offiziellen;

e) Verzögern eines Wurfs;

f) Festhalten eines Gegenspielers an der Spielkleidung;

g) Nichtwechseln des Torwarts, wenn dieser beim 7-m-Wurf den Schiedsrichter zum Zwecke des Wechselns zu einem "time-out" veranlaßt hat, jedoch nur zum Auswechselraum und dann wieder zurück ins Tor geht;

h) Nichtfreigabe des Balls durch den Torwart bei einer 7-m-Ent-scheidung;

i) Wiederholtes Abwehren des Balls mit Unterschenkel oder Fuß durch einen Abwehrspieler;

j) Wiederholtes Betreten des Torraums oder unnötiges Verweilen, wenn dies für den Angriffsspieler einen Nachteil bedeutet;

k) Vortäuschen einer Regelwidrigkeit.


10. Grobe Regelwidrigkeit (8:5, 17:5b)

Eine grobe Regelwidrigkeit (8:5) kann außerdem sein:

a) Fuß-/Beinstellen, wenn die Absicht erkennbar ist;

b) Treffen des Kopfs des sich nicht bewegenden Torwarts bei einem 7-m-Wurf;

c) Treffen des Kopfs des sich nicht bewegenden Abwehrspielers bei einem direkt ausgeführten Freiwurf.


11. Grob unsportliches Verhalten (8:6, 17:5d)

Grob unsportliches Verhalten kann beispielsweise sein:

a) Vergehen gegenüber einem Schiedsrichter;

b) Wegwerfen oder -stoßen des Balls nach einer Schiedsrichter-entscheidung, wenn dies so weit ist, daß es nicht mehr als ein-faches unsportliches Verhalten angesehen werden kann;

c) Verhalten des Torwarts bei einer 7-m-Entscheidung für den Ge-genspieler,

wenn dieses so passiv ist, daß der Schiedsrichter an-nehmen muß, daß er den 7-m-Wurf nicht halten will;

d) Revanchieren nach einem erlittenen Foul (Nachschlagen);

e) Werfen des Balls nach einer Spielunterbrechung auf einen Gegenspieler, wenn dieses nicht als Tätlichkeit zu bewerten ist.


12. Stelle für die Ausführung des Freiwurfs (13:2)

Grundsätzlich ist der Freiwurf an der Stelle auszuführen, an der der Regelverstoß begangen wurde (siehe jedoch Erläuterung 16).

Verstößt ein Spieler gegen die Regel 17:3d (Nichtniederlegen des Balles bei Entscheidung für die gegnerische Mannschaft), ist er mit Hinausstellung zu bestrafen und der Freiwurf an der Stelle auszufüh-ren, wo der Fehler begangen wurde.

In anderen Fällen ist es gestattet, den Freiwurf an der Stelle auszu-führen, wo sich der Ball befindet, vorausgesetzt, diese Stelle ist nicht weiter als ca. 3 m vom Ort des Vergehens entfernt und befindet sich in der Nähe des eigenen Torraums. Die Toleranz wird kleiner, je näher der Freiwurf an der gegnerischen Freiwurflinie auszuführen ist.


13. Vorteil (13:6, 14:10)

Da die erzielten Tore das Entscheidende in einem Spiel sind, darf nicht auf Freiwurf (13:6) oder 7-m-Wurf (14:10) entschieden werden, wenn dadurch die angreifende Mannschaft benachteiligt wird. Des-halb ist abzuwarten, ob sich eine unmittelbare Vorteilssituation (z.B. Überzahlverhältnis, Raumvorteil) entwickelt, aus der sich eine Tor-wurfsituation ergeben könnte. Diese ist abzuwarten, da der Vorteilsgedanke vorrangig ist. Wurde kein regelgerechtes Tor (z.B. Schrittfehler, Betreten des Torraumes) erzielt oder kam der Pfiff zu früh, sollte jetzt auf Freiwurf oder 7-m-Wurf entschieden werden.

Eine eventuell notwendige Strafe ist erst nach Abschluß der Aktion auszusprechen, da die Bestrafung des Abwehrspielers für die an-greifende Mannschaft zwar auch wichtig, aber zweitrangig ist.


14. Folgen einer direkten Disqualifikation (17:5b, d)

Eine Disqualifikation wegen "grober Regelwidrigkeit" oder "grob un-sportlichen Verhaltens" ist grundsätzlich nur bis zur Beendigung des laufenden Spiels wirksam und als Tatsachenfeststellung des Schiedsrichters anzusehen; außer bei Vergehen gegen die Schieds-richter soll die Disqualifikation also keine weiteren Folgen nach sich ziehen.


15. Hinausstellung (Reduzierung der Mannschaft auf der Spielfläche) in Verbindung mit direkter Disqualifikation (17:5 a, b, c, d, f, letzter Absatz, 17:6, 17:8-9)

Mit der Disqualifikation eines Offiziellen, eines Auswechselspielers oder eines hinausgestellten Spielers ist immer eine Reduzierung der Mannschaft für 2 Minuten verbunden, die ein "anderer Spieler" abzu-gelten hat (4:6).

Wenn ein hinausgestellter Spieler ein weiteres Vergehen begeht, be-vor das Spiel wieder angepfiffen ist, sind diese als zusammenhän-gende Vergehen zu betrachten und nur mit der schwerstwiegenden Strafe zu belegen.

Erfolgt das weitere Vergehen (außer einer Tätlichkeit, die immer mit Ausschluß zu ahnden ist laut Regel 17:7-9) nach dem Wiederanpfiff, wird der fehlbare Spieler disqualifiziert und erhält eine zusätzliche Hinausstellung, die ein "anderer Spieler" abzugelten hat (4:6).


16. Unterbrechung des Spiels (4:5, 18:14)

Wird das Spiel aufgrund einer Schiedsrichterwahrnehmung oder der Wahrnehmung eines Technischen Delegierten der IHF oder des Kon-tinents unterbrochen und werden Spieler oder Offizielle ermahnt oder bestraft, muß das Spiel mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft von der Stelle des Vergehens oder, wenn sich der Ball an einer für die gegnerische Mannschaft günstigeren Stelle befindet, dort fortgesetzt werden.

Ist dadurch eine klare Torgelegenheit vereitelt worden, ist auf 7-m-Wurf zu entscheiden.

Hat jedoch der Zeitnehmer nur auf Grund eigener Wahrnehmung das Spiel unterbrochen, ist es mit dem der Spielsituation entsprechen-den Wurf wieder aufzunehmen. Er sollte grundsätzlich jedoch nur bei einer Spielunterbrechung auf ein Vergehen aufmerksam machen.

 

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